Hemmo, Tobias

Amtsgericht Dresden – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 531/560 IN 397/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Tobias Hemmo, Bahnhofstraße 5, 02943 Weißwasser/O.L.
Inhaber der Firma Christian Hemmo Schuh- und Lederwaren Inhaber Tobias Hemmo e.K., Weißwasser, Amtsgericht Dresden , HRA 2811
– wurde am 05.06.2023 um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Sylvio Lohs, Fiedlerstraße 34, 01307 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 44032 13 Telefax: 0351 44032 14
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 17.07.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für den Schuldner zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung des Schuldners oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO), die Frage der Unterhaltsgewährung an den Schuldner und seine Familie aus der Insolvenzmasse und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, insbesondere die Zustimmung zum freihändigen Verkauf des Geschäftsgrundstücks Bahnhofstraße 5, 02943 Weißwasser, Grundbuch von Weißwasser, Bl. 4238, Flurst. 268/7, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Donnerstag, 31.08.2023, 10:30 Uhr, Saal D 131, Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.