Heinemann’s Grill – Betriebe Heinemann-Steffen GmbH

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 7/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 3789 eingetragenen Heinemann’s Grill – Betriebe Heinemann-Steffen GmbH, Bünkamp 3, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedrich Steffen, Bünkamp 3, 48157 Münster

ist am 01.04.2019 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 – 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Einstellung des Verfahrens wird erwogen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15.05.2023 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

a.
Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
b.
Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
80 IN 7/19
Amtsgericht Münster, 13.03.2023