HBH Handelsagentur B. Hanfland GmbH

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 617/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 10852 eingetragenen HBH Handelsagentur B. Hanfland GmbH, Borgäcker 2-6, 58454 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Wiedemann, Bonifaciusstr. 95, 45309 Essen

ist am 04.08.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 – 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.06.2023
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
– zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
– zur Schlussrechnung des Verwalters, gegebenenfalls auch Erhebung von Einwendungen gegen die Schlussrechnung (§ 66 InsO);
– zum Vergütungsantrag des Verwalters;
– zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Verzeichnis der Massegläubiger sowie das Schlussverzeichnis liegen mit der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und den Belegen (soweit vorhanden) sowie dem gerichtlichen Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.
80 IN 617/21
Amtsgericht Bochum, 25.04.2023