HARDO Maschinenbau GmbH

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 51/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 788 eingetragenen HARDO Maschinenbau GmbH, Grüner Sand 78, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Hausdorf
Geschäftszweig: Produktion, Vertrieb und Großhandel für Schuhmaschinen und Klebemaschinen aller Art

ist am 30.03.2023, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Moltkestr. 12, 32756 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 51/23
Amtsgericht Detmold, 30.03.2023