Hanseatische Wohn- und Gewerbeimmobilien GmbH

60 IN 366/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hanseatische Wohn- und Gewerbeimmobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Boywitt, Verbindungsstraße 6-12, 18209 Bad Doberan
Registergericht: Amtsgericht Rostock – Registergericht – Register-Nr.: HRB 10501
– Schuldnerin –
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1. Die Prüfung der bis 11.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.04.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht – 22.02.2024