Handwork GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 11/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159165 eingetragenen Handwork GmbH, ehemals: Wellingsbüttler Weg 188, 22391 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jesper Kolk und Herrn Matthias Schmidt von Knobelsdorf,
Geschäftszweig: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Renovierung von Bauten, Erbringung von Haushaltsdienstleistungen, Gebäudereinigung, sowie Bauen, Sanieren, Erhalten, Gestalten, Bodenverlege- u.

ist am 31.01.2023, um 11:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 11/23
Amtsgericht Hamburg, 31.01.2023