Handwerkszentrum-Dortmund GmbH

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 67/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32841 eingetragenen Handwerkszentrum-Dortmund GmbH, Weberstr. 1, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emrah Zengoski, Nachoder Str. 5, 44339 Dortmund
Geschäftszweig: die Durchführung von Trockenbauarbeiten, insbesondere die Erbringung von genormten Bauteilen sowie die Vermittlung von Hochbauarbeiten

ist am 27.12.2023, um 11:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Benjamin Thier, Arndtstraße 28, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
256 IN 67/23
Amtsgericht Dortmund, 27.12.2023