Hammermeister, Olaf

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 72/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Olaf Hammermeister, Mörikestraße 18, 32105 Bad Salzuflen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 2536 eingetragenen Firma Neue Apotheke am Bahnhof Inhaber Olaf Hammermeister e.K., Herforder Straße 57, 32545 Bad Oeynhausen

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Georg Welslau, Kuhlenstr. 97, 32429 Minden,

ist am 26.01.2024, um 11:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck, Marienstr. 52, 32427 Minden bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 72/24
Amtsgericht Bielefeld, 26.01.2024