Hamm Reno Group GmbH

62 IN 7/23 Über das Vermögen der Hamm Reno Group GmbH, Am Tie 7, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 19587), vertr. d.: 1. Uwe Johannes Niemann, (Geschäftsführer), 2. Gabriele Kreis-Schiemann, (Geschäftsführerin), ist am 01.07.2023 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Str. 4, 80335 München, Tel.: 089/120 26 0, Fax: 089/120 26 127, E-Mail: info@gl-law.de.
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss bestehend aus folgenden Mitgliedern:
– HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf, vertreten durch Herrn Peter Hopstein (peter.hopstein@hsbc.de; Tel. +49 (211) 910-3075)
– Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Osnabrück, Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück, vertreten durch Herrn Hans- Joachim Jonas (Email: osnabrueck.249-EFI@arbeitsagentur.de, Tel. +49 (541) 980-194)

– Scorpio Consultancy Services Europe, Gentplaats 17 8502, 2000 Antwerpen, Belgien, vertreten durch Herrn Erik van Heuven (Email: Erik.Van.Heuven@scse.eu; Tel.: +32 (477) 59 99 84)
– Idana Schuhe GmbH, Zeche- Norm- Straße 25, 44319 Dortmund, vertreten durch Herrn Tim Piepmeyer (Email: t.piepmeyer@idana-group.de, Tel.: +49 (231) 700 117-0; Fax: +49 (231) 700 117- 18)

– Sebastian Assenmacher, Bereichsleiter Controlling, geschäftsansässig Am Tie 7, 49086 Osnabrück, (Email: sebastian.assenmacher@hr-group.de; Tel.: +49 (541) 9584- 9625

wird beibehalten.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 07.08.2023
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 13.09.2023, 08:30 Uhr, 8, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Amtsgericht Osnabrück, 01.07.2023
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