Hagenauer GmbH

IN 234/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hagenauer GmbH, Matthias-Thoma-Str. 11, 97076 Würzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hagenauer Michael
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5449
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Erhebung einer Klage zur Geltendmachung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gemäß § 64 GmbHG a. F. in Höhe von insgesamt 3.088.866,06 € gegen Herrn Hermann Hagenauer sowie Herrn Michael Hagenauer
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.05.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Würzburg, Ottostr. 5, 97070 Würzburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Würzburg – Insolvenzgericht – 29.04.2024