HABA Group B.V. & Co. KG

IN 210/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HABA Group B.V. & Co. KG, August-Grosch-Straße 28-38, 96476 Bad Rodach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HABA Management B.V., diese vertreten durch die Geschäftsführerin HABA Administration GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Habermaass Sabine und Dr. Wilhelm Mario
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 5240
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 001687/23/ju/ul/na
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Terminsbestimmung:
1. Termin gem. §§ 235 Abs. 1, 236 InsO zur
– Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
– Abstimmung über den Insolvenzplan
– Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Freitag, 09.02.2024, 14:00 Uhr
Sitzungssaal H, 1. Stock, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg
2. Wenn und soweit einzelne Regelungen des Insolvenzplans nach Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden, wird auch in diesem Fall in demselben Termin über den geänderten Insolvenzplan sogleich abgestimmt.
3. Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter, die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Schuldnerin, die Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Betriebsrat werden hiermit zu diesem Termin geladen.
Mit der Ladung wird ein Abdruck des Plans übersandt.
4. Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO:
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gleichzeitig gegen den Plan gestimmt hat.
5. Die Zustellung der Ladungen samt Plan ist dem Sachwalter übertragen, § 8 Abs. 3 InsO.
6. Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen, § 234 InsO.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
2. Wenn und soweit einzelne Regelungen des Insolvenzplans nach Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden, wird auch in diesem Fall in demselben Termin über den geänderten Insolvenzplan sogleich abgestimmt.
Amtsgericht Coburg – Insolvenzgericht – 10.01.2024