Glasfaser Direkt GmbH

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 30/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104872 eingetragenen Glasfaser Direkt GmbH, Erftstr. 15 – 17, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennennennen Frau Niamh Ann McBreen, Erftstr. 15 – 17, 50672 Köln und Herrn Markus Jobst, Erftstr. 15 – 17, 50672 Köln und Herrn Mikhail Nahorny, Erftstr. 15 – 17, 50672 Köln und Herrn Dr. Jürgen Hernichel, Erftstr. 15 – 17, 50672 Köln und Herrn Ronny Juch, Erftstr. 15 – 17, 50672 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ebner Stolz Mönning Bachem, Holzmarkt 1, 50676 Köln

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Spichernstr. 75, 50672 Köln
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 31.05.2023 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 10.07.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 227.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen – insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden – und zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
– Erörterung der bisherigen Schlussrechnungslegung des vorläufigen Insolvenzverwalters
– Festsetzung der Vergütung des vorläufiger Insolvenzverwalters
Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
70c IN 30/23
Amtsgericht Köln, 07.06.2023