Glas-Müller GmbH & Co. KG

Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

19 IN 6/03
20.11.2023

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Glas-Müller GmbH & Co. KG, Cornelius-Heyl-Str. 60, 67547 Worms (AG Mainz, HRA 503),
vertreten durch:
1. GH Glashandels-Gesellschaft Worms mbH, Cornelius-Heyl-Str. 60, 67547 Worms, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Karl-Fred Sauerbeck, Frau-Holle-Straße 2 a, 81739 München, (Geschäftsführer),

wird das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.