Giesen, Daniel

21 IN 53/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Daniel Giesen, geb. am 27.09.1983, In der Au 17, 56588 Waldbreitbach, Inhaber von Medicos Medical e.K., (AG Montabaur, HRA 20415), hat der Schuldner beantragt, ihm vorzeitig die Restschuldbefreiung zu erteilen. Der Schuldner hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung glaubhaft gemacht. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a.F. die Restschuldbefreiung vorzeitig zu erteilen, soweit bis zum 20.06.2024 nicht geltend gemacht wird, dass die Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nicht vorliegen oder keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt werden. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Treuhänders und aller Insolvenzgläubiger zu der vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung.
Amtsgericht Neuwied, 21.05.2024