GFE Production GmbH

8271 IN 105/11
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GFE Production GmbH, Dieselstr. 24, 90441 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Zwanziger Gerhard
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 26453
– Schuldnerin –
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
– Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.01.2024
– den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
– Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
– Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
– sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Eine Verteilungsmasse ist jedoch nicht vorhanden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht – 04.12.2023