GeTec Zeitarbeit GmbH

Az.: 70 IN 408/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GeTec Zeitarbeit GmbH (Antragstellerin), Schulstraße 2 b, 63538 Großkrotzenburg (AG Hanau, HRB 4657), vertr. d.: 1. Kai Alexander Zeller, Breite Straße 3, 63538 Großkrotzenburg, (Geschäftsführer), 2. Kim Alexandra Zeller, Von-Behring-Straße 8, 63538 Großkrotzenburg, (Geschäftsführerin), ist am 21.12.2022 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3 Insolvenzordnung). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 21.12.2022