GERMAN E-CARS GmbH

666 IN 194/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GERMAN E-CARS GmbH, Miramstraße 74, 34123 Kassel, vormals: Über der Bahn 2, 34393 Grebenstein (AG Kassel, HRB 14963), vertr. d.: Qiang Qin, GF der GERMAN E-CARS GmbH, North 13-351No. 8 East Haayanan Road, Haidan Distr ict, 100191 Beijing, VR China, (Geschäftsführer),
wird dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko die Zustimmung erteilt, die Prämienzahlungen für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Gläubigerausschussmitglieder für die Zeit vom 15.11.2023 bis 15.11.2024 gem. §§ 73 II, 64 I, InsO i.V.m. § 18 IV InsO in Höhe von 2.808,00 € zuzüglich 19 % Versicherungssteuer, insgesamt: 3341,52 €
als Massekostenanspruch der Masse zu entnehmen (§§ 53, 54 Nr.2 InsO)

Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 11.12.2023