GenoWohnBau GmbH & Co. KG

2 IN 305/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GenoWohnBau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Genotec Wohnbau GmbH, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Udo Mozoni-Frosconi
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 727329
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M\S\L Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 686/18-1RG01
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die bisherige Terminierung auf den 09.01.2023 zur Anhörung der Gläubiger über die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO ist hinfällig, nachdem die Masseunzulänglichkeit beseitigt worden ist.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.02.2023
– den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ludwigsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 306.915,21 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 21.880,90 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg – Insolvenzgericht – 25.01.2023