Gebrüder Würfel Transporte OHG

In dem Verfahren über den Antrag
der Heimat Krankenkasse
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gebrüder Würfel Transporte OHG, Uhlenhorst 28, 21493 Schwarzenbek, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Frank Würfel und Jens-Peter Würfel
Der Beschluss des Amtsgerichts Schwarzenbek vom 21.05.2024 wird
im Tenor wie folgt berichtigt und ergänzt:
1. Es wird gemäß Paragraf 21 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 Insolvenzordnung angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
2. Unter dieser Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenstehenden. Der Insolvenzverwalter wird insoweit ermächtigt Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
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Amtsgericht Schwarzenbek, 24.05.2024, Insolvenzgericht