Gebrüder Schmidt KG

– 10 IN 27/23 –
Amtsgericht Idar-Oberstein, 14.07.2023
in dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der Firma Gebrüder Schmidt KG Metall- und Kunststoffwarenfabrik, Michelswies 9, 55743 Idar-Oberstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Eva Dorothee Schmidt
Amtsgericht Bad Kreuznach HRA Nr. 10535
– Schuldnerin –

hat das Amtsgericht Idar-Oberstein durch den Richter am Amtsgericht Pfeifer am 14.07.2023 beschlossen:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen werden heute um 12.00 Uhr gemäß §§ 21 Abs. 1 und 2 Nr.1, 22 Abs.2 InsO folgende Maßnahmen getroffen:
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt Herr Rechtsanwalt
Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
2. Es wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen, soweit es die Ausübung der Arbeitgeberbefugnisse angeht.
4. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin aus Lieferung und Leistung einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
AMTSGERICHT
55743 Idar-Oberstein
– 10 IN 27/23 –