Ganztags-Waldorfschule Duisburg e.V.

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 109/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg unter VR 4857 eingetragenen Verein Ganztags-Waldorfschule Duisburg e.V., Heinrich-Bierwes-Str. 13-15, 47259 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Frank Towers Friday Usigbe, Sonderburgstr. 9, 40545 Düsseldorf und Herrn Benjamin David Kramer, An der Batterie 4, 47259 Duisburg und Frau Conny Claudia Ortmann, Sankt-Johann-Str. 12, 47053 Duisburg

ist am 20.07.2023, um 13:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
62 IN 109/23
Amtsgericht Duisburg, 20.07.2023