G & G Gastronomie GmbH & Co. Alexander KG

36g IN 4203/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G & G Gastronomie GmbH & Co. Alexander KG, Haus 2, Hohenzollerndamm 151, 14199 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin HEGO Vermögensverwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ahmad Asmar
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 28975
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Vergleich mit der Burger King Europe GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Temer Santelmo, über Karenzentschädigungsansprüche aus Franchisevertrag i.V.m. § 90a Abs. 1 S. 3 HGB (Vergleichszahlung in Höhe von 15.000,00 EUR)
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.10.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 20.09.2023