G-ARANNT GmbH

1500 IN 2260/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G-ARANNT GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Konrad-Witz-Straße 13, 81479 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 232730
– Schuldnerin –
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
– Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.01.2024
– den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
– Einwendungen gegen die Schlussrechnung
– sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 3.163,76 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens oder beim Insolvenzverwalter ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 19.12.2023