FWDR GmbH

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 60/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12144 eingetragenen FWDR GmbH, Schubertstr.20, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehmet Simsek,
Geschäftszweig: die Sanierung, Reinigung und Instandsetzung von Gebäuden, insbesondere nach Wasser- und Brandschäden;

ist am 28.03.2024, um 08:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nele Kristina Casper, Oststraße 11-13, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 60/24
Amtsgericht Siegen, 28.03.2024