FT Bestensee GmbH

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FT Bestensee GmbH, Köriser Straße 5, 15741 Bestensee wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 05.02.2024 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Im Rahmen des abschließenden Termins im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 InsO) erhalten die Beteiligten Gelegenheit bis zum 05.02.2024 schriftlich: Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu erheben und Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 207 InsO) zu erheben. Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen/Anträge bzw. die Bereitschaft zur Zahlung eines Massekostenvorschusses sind schriftlich bis zum 05.02.2024 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Amtsgericht Cottbus, den 7. Dezember 2023
Az.: 63 IN 73/21