Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen e.V.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen e.V., Bahnhofsvorplatz 5, 15711 Königs Wusterhausen wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Im Rahmen des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) erhalten die Beteiligten Gelegenheit bis zum 08.01.2024 schriftlich: Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu erheben. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 08.01.2024 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist. Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 169.413,26 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt 0,00 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Das Verfahren wird voraussichtlich nach § 211 InsO eingestellt werden.
Amtsgericht Cottbus, den 13. November 2023
Az.: 63 IN 14/20