Franz Lott e.K.

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Manfred Lott, geboren am 05.05.1965, Inh. d. Einzelunternehmens Franz Lott e.K., eingetr. im Handelsreg. Freiburg HRA 601924, Unteres Döbele 1, 78089 Unterkirnach
– Schuldner –
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.12.2022
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Gem. § 290 Abs. 2 InsO kann der Gläubiger bis zum Schlusstermin schriftlich einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
3. Gemäß §8 Abs. 3. InsO wird die Insolvenzverwalterin beauftragt, die Zustellungen dieses Beschlusses an die Insolvenzgläubiger d. Schuld. auszuführen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen – Insolvenzgericht – 14.11.2022