Franken Hausbau GmbH

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 294/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 15118 eingetragenen Franken Hausbau GmbH, Krefelder Straße 5, 40670 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Brian Franken, Hochstraße 8 , 40670 Meerbusch

ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 – 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 09.10.2023 zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
– zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 207 InsO);
– zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag des Verwalters;
– zum Vergütungsantrag des Verwalters für das vorläufige Verfahren ;
– zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Falls durch weitere Einnahmen die Masseunzulänglichkeit beseitigt wird, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussrechnung sowie die Vergütungsanträge des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Massegläubiger sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.

504 IN 294/10
Amtsgericht Düsseldorf, 21.08.2023