Frank Runge GmbH

71 IN 16/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Frank Runge GmbH, Hauptstraße 32, 25355 Groß Offenseth-Aspern, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Runge
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 8980 PI
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Waldtraud Stange
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Abschluss eines Vergleichs aus Geschäftsführerhaftung gem. § 15 b InsO
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.05.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen (die begründenden Unterlagen liegen zur Einsichtnahme der Verfahrensbeteiligten bei dem Amtsgericht Pinneberg, in der Aussenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn, im 1. OG, Insolvenzabteilung aus).
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pinneberg, Außenstelle Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld oder Aussenstelle Pasalkehre 1, 25451 Quickborn (Insolvenzgericht) erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Pinneberg – Insolvenzgericht – 17.04.2024