Flughafengesellschaft Magdeburg/Cochstedt mbH

340 IN 25/16 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flughafengesellschaft Magdeburg/Cochstedt mbH, Harzstraße 1, 39444 Hecklingen (AG Stendal, HRB 114787), vertr. d.: Uwe Hädicke, Am Spring 15, 15306 Seelow, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 20.02.2024