Flugdienst GmbH

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 164/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 14367 eingetragenen Flugdienst GmbH, Lilienthalsstr. 8, 45475 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch Herrn Frank Peylo, Kurt-Gies-Str. 9, 45472 Mülheim an der Ruhr

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der Beschluss vom 18.09.2023 (mit dem der Termin im schriftlichen Verfahren angeordnet wurde) aufgehoben wird und der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Genehmigung des vor dem Landgericht Duisburg (6 O 335/21) geschlossenem Vergleich, bestimmt auf
Donnerstag, 26.10.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 3. Etage, Sitzungssaal C315.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 164/19
Amtsgericht Duisburg, 26.09.2023