Fliesenverlegung Ulf Werner UG (haftungsbeschränkt)

702 IN 235/23
In dem Insolvenzverfahren d.
Fliesenverlegung Ulf Werner UG (haftungsbeschränkt), Am Postbruch 4, 17217 Kuckssee OT Krukow, vertreten durch die Gesellschafterinnen Annalena Werner, Leni Werner und Ricarda Werner
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg – Registergericht – Register-Nr.: HRB 20007
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dietmar Kernchen, Ziegelbergstraße 40, 17033 Neubrandenburg, Gz.: K 1.InsoantragWernerUG.01.23
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
3. Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 11.06.2024 bei dem Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 – 18, 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 95690,32 Euro zu berücksichtigen, denen derzeit ein Massebestand von ca. 10892,37 Euro vor Berücksichtigung der Verfahrenskosten gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.

Amtsgericht Neubrandenburg – Insolvenzgericht – 25.04.2024