FliesenFreunde Schleswig-Holstein GmbH

56 IN 116/22
Der Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Nicolas Grimm wird zum Insolvenzverwalter bestellt, die Anordnung der Eigenverwaltung wird zum 01.12.2022 aufgehoben.
-Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird zum 30.11.2022 nachträglich eingestellt.
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen gem. § 160 InsO gilt als erteilt, da die einberufene Gläubigerversammlung beschlussfähig ist.
Es wird aus Kostengründen kein Gläubigerausschuss gebildet.
Der Insolvenzverwalter wird angewiesen die eingehenden Gelder bei einer Bank oder Sparkas-
se zu den üblichen Bedingungen anzulegen und zwar vornehmlich auf dem/den bereits einge-
richteten Konto/Konten.
Es wird dem Insolvenzverwalter gestattet Kostbarkeiten in ein Anderdepot zu verbringen, so
wie über die Anlegung der Werte nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 151 Abs. 3 InsO von der Pflicht zur formellen Aufzeichnung der Massegegenstände befreit.
Flensburg, den 14.12.2022 – Insolvenzgericht