Fliesen Hentschel UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 83/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15291 eingetragenen Fliesen Hentschel UG (haftungsbeschränkt), Dammstr. 39, 45768 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Hentschel, Dammstr. 39, 45768 Marl

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 12.662,48 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Für die fehlende Mitwirkung des Geschäftsführers wird ein Zuschlag von 20 % nach § 3 InsVV gewährt.
Weiterhin sind Zustellungsauslagen gem. den Entscheidungen des BGH vom 11.06.2015 (IX ZB 50/14) und 21.03.2013 (IX ZB 209/10) i.H.v. 2,80 €/Zustellung festgesetzt worden.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 83/20
Amtsgericht Essen, 08.02.2024