FlexTaxForce GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 263/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178591 eingetragenen FlexTaxForce GmbH, Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Konrad
Geschäftszweig: Gerwerbsmässige Arbeitsnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gegen Entgelt sowie alle Tätigkeiten, die diesem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen

ist am 12.12.2023, um 14:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 263/23
Amtsgericht Hamburg, 12.12.2023