Fischbachau Pflege- und Therapiezentrum GmbH

4 IN 310/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fischbachau Pflege- und Therapiezentrum GmbH, Hauptstraße 16, 83730 Fischbachau, vertreten durch die Geschäftsführer Klöckner Thomas und Mathes Oliver
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 195801
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte TRICON Rechtsanwälte Steuerberater, Bräuhausstraße 4, 80331 München, Gz.: 10680/FFR-lu
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Aufgrund des Antrages des Schuldners wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum am 13.12.2023 abgeschlossenen Vergleich vor dem Landgericht Traunstein (Az.: 5 O 1164/22)
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.02.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Traunstein – Insolvenzgericht – 05.02.2024