Firma BEL BioEnergieLand GmbH

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 96/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma BEL BioEnergieLand GmbH, Lindenweg 9 A, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, OT Hennickendorf, vertreten durch die Geschäftsführer
ist am 17. April 2024 um 19.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Jörg Wenzel, Friedrich-Ebert-Straße 63, 14469 Potsdam wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17.04.2024