Feuerstein-Peter, Maria

36f IN 129/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maria Feuerstein-Peter, geboren am 02.02.1953, Lietzenburger Straße 97, 10719 Berlin
– Schuldnerin –
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Beschluss:
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1. Es ist gem. § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a.F. über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 16.05.2024 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 18.04.2024