Fen.del Grundinvest AG

651 IN 51/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fen.del Grundinvest AG, Montgolfier-Allee 24, 60486 Frankfurt, vertreten durch den Vorstand Andreas Jens
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRB 91347
– Schuldnerin –
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
– Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.08.2024
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
– Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es steht keine Masse für eine Schussverteilung zur Verfügung.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht – 11.07.2024