Fallmann, Alexander

10 IN 330/17: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Alexander Fallmann, geb. am 07.09.1983, Klagenfurter Ring 61, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27258), wurde beschlossen:
Die Frist zur Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger wird bestimmt bis zum 11.10.2023. Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern.
Die Abtretungsfrist endet mit dem 04.10.2023. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.09.2023