FABU-Print GmbH & Co. KG

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 35/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4269 eingetragenen FABU-Print GmbH & Co. KG, Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin FABU Verwaltungs GmbH , Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg

ist am 05.04.2024, um 14:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
258 IN 35/24
Amtsgericht Dortmund, 05.04.2024