Exponence UG (haftungsbeschränkt)

36e IN 3759/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Exponence UG (haftungsbeschränkt), Uhldinger Straße 8, 14165 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Krämer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 148273
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Beauftragung einer Gesellschaft, die die Unterlagen der
Schuldnerin auf Unregelmäßigkeiten hin überprüft, um den Insolvenzverwalter
bei der Ermittlung insolvenzspezifischer Ansprüche zu unterstützen.
Diese Gesellschaft wird auf Erfolgsbasis in Höhe von 10% der aufgrund ihrer
Arbeit realisierten Anfechtungsansprüche gem. § 133 InsO vergütet.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.03.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 19.02.2024