Event-Technik 3000 GmbH & Co. KG

1 IN 1237/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Event-Technik 3000 GmbH & Co. KG, Heppenheimer Straße 23, 68309 Mannheim,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Event-Technik 3000 Verwaltungs GmbH, Heppenheimer Str. 23, 68309 Mannheim, diese vertreten durch die Geschäftsführer Salvatore Farruggio und Stefan Wörns
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRA 704842
– Schuldnerin –
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.12.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht – 17.11.2023