Euromont Montagen- und Dienstleistungs-GmbH

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12482 eingetragenen Euromont Montagen- und Dienstleistungs-GmbH, Brechtener Straße 42, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Joachim Scharmann, Brechtener Straße 42, 44536 Lünen

ist Herr Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen zum Sondersachverwalter bestellt worden.Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der durch den Sachwalter Dr. Daniel Schwartz in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Desus Management und Service GmbH zum vorliegenden Verfahren angemeldeten und unter der laufenden Nummer 90 zu Insolvenztabelle erfassten Forderung. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
167 IN 37/23
Amtsgericht Essen, 11.10.2023