ErceTex Textilaufbereitung GmbH

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 244/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 118861 eingetragenen ErceTex Textilaufbereitung GmbH, Castroper Str. 137, 44628 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rauf Can Erceyes, Heinitzstr. 17, 44653 Herne und Frau Sükran Ayse Aleyna Erceyes, Heinitzstr. 17, 44653 Herne
Geschäftszweig: Textilaufbereitung und Nähereiservice Groß-, Einzelhanddl- und Onilnehandel mit Textilien aller Art, Im- und Export von Textilien und Stoffen sowie deren Aufbereitung sowie Näharbeiten

ist am 28.03.2023, um 09:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Birkmann, Kurt-Schumacher-Platz 11-12, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 244/23
Amtsgericht Bochum, 28.03.2023