EnDC GmbH

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 126/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61427 eingetragenen EnDC GmbH, Solinger Straße 41, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Wolfgang Trapp

ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 – 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO).
Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13.08.2024 zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
– zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
– zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
– zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
– zu eventuell nicht verwerteten Massegegenständen
Falls durch weitere Einnahmen die Masseunzulänglichkeit beseitigt wird, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussrechnung sowie der Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin und das Schlussverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Massegläubiger sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.

504 IN 126/14
Amtsgericht Düsseldorf, 25.06.2024