EMOTION MEDIA FACTORY GmbH

603 IN 24/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMOTION MEDIA FACTORY GmbH, Handwerkerpark 5, 83093 Bad Endorf, vertreten durch den Geschäftsführer Douw Ralph
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 6670
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu dem Vergleich mit den Gesellschaftern Douw, Dörner und Huber zur Abgeltung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und zu einem weiteren Vergleich mit Herrn Ralph Dauw und Frau Irmela Douw zur Abgeltung von verschiedenen Ansprüchen (aus Geschäftsführerhaftung u.a.)
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.10.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Rosenheim – Insolvenzgericht – 15.09.2023