ELM GmbH

Geschäfts-Nr.: 7 IN 87/22.
Über das Vermögen ELM GmbH, Buchenstr. 13, 56626 Andernach (AG Koblenz, HRB 24658), vertreten durch:
Andreas Heppner, Fliesweg 14, 53359 Rheinbach (Gesellschafter),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dirk-Henning Tönnesmann und Kollegen, Eichedorffstr. 8, 53879 Euskirchen, wird am 01.11.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Daniel Schwartz, c/o White & Case Insolvenz GbR, Emser Str. 166, 56076 Koblenz, Tel.: 0261/89969930, Fax: 0261/899699359, E-Mail: daniel.schwartz@whitecase.com.
Insolvenzforderungen sind bis zum 01.12.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO.)
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am Donnerstag, 15.12.2022, 15:00 Uhr, Saal 220, 2. Obergeschoß, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 57, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten, welche da sind:
– die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
– die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
– Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
– eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
– die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
– die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
– eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
– die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
– Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO), vorliegend die beabsichtigte Veräußerung des gemeinschuldnerischen Geschäftsbetriebes im Ganzen (Betriebs-und Geschäftsausstattung, sowie immaterielle Vermögengegenstände) an die TREX Transport und Express GmbH in Willich, unter Übernahme der bestehenden Arbeitsverhältnisse, zum Kaufpreis von 22.000,– €.
– besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
– Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden;
2. am Donnerstag, 15.12.2022, 15:00 Uhr, Saal 220, 2. Obergeschoß, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 01.11.2022 .