Elekrotechnik Neutzling GmbH

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elekrotechnik Neutzling GmbH, Luisenstr. 22, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRB 20822), vertr. d.: Rolf Fasch, Vallendarer Str. 55, 56170 Bendorf, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 17.10.2023 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.10.2023 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 17.08.2023
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 270/13