Electronic Primes GmbH & Co. KG

14 IN 37/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Electronic Primes GmbH & Co. KG, Kirchstraße 4, 56424 Bannberscheid (AG Montabaur, HRA 20113), vertr. d. InCoME GmbH – Independent Consulting & Management Enterprise (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertr. d. Azem Nikqi (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens ist aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 14.05.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.800,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 16.04.2024